Liebe Tierbesitzerinnen und Tierbesitzer,
das Bundeskabinett hat mit Beschlussfassung vom 20.12.2019 die “Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung (GOT)” verabschiedet. Hierin werden die terärztlichen Gebühren außerhalb der regulären Sprechzeiten gesetzlich neu festgeschrieben.
Gebührenerhöhung für tierärztliche Leistungen im Notdienst
Für Leistungen, die bei Nacht, an Wochenenden oder Feiertagen außerhalb der regulären Sprechzeiten im Rahmen des tierärztlichen Notdienstes erbracht werden, fällt eine verpflichtende Notdienstgebühr in Höhe von 50,- Euro (zzgl. MwSt) an. Werden mehrere Tiere eines Tierhalters in der gleichen Angelegenheit vorgestellt, so wird diese Gebühr nur einmal erhoben. Zudem erhöhen sich die einfachen Gebührensätze auf mindestens das Zweifache, nach Maßgabe sind Liquidierungen bis zum Vierfachen möglich.
“Kliniksterben” soll aufgehalten werden
Aktuell vollzieht sich ein tiefgreifender struktureller Wandel in der Tiermedizin. Nie zuvor standen selbständige Tierärzte vor so großen Herausforderungen. Insbesondere die Anforderungen des Arbeitszeitgesetzes sowie stetig steigende Personalkosten bringen viele Kolleginnen und Kollegen an den Rand der wirtschaftlichen Leistungskraft. Folglich geben in ganz Deutschland immer häufiger Kliniken ihre Klinikzulassung – also die freiwillige Verpflichtung zu einer ständigen Notdienstpräsenz – ab.
Dadurch verschlechtert sich die Versorgungslage für Sie und Ihre Tiere dramatisch. Schon jetzt gibt es in Deutschland Regionen, in denen Patientenbesitzer im Notfall keinen Ansprechpartner mehr finden. Auch für uns spitzt sich die Lage dramatisch zu, da auch in unserem Umkreis kaum noch Kolleginnen und Kollegen bereit sind, sich an einem flächendeckenden Notdienst zu beteiligen. Dadurch steigen die Patientenzahlen in unserem Notdienst deutlich an, was mitunter zu extrem langen Wartezeiten, einem Überschreiten unserer stationären Kapazitäten als auch zu einem permanent hohen Stresslevel bei unserem Personal führt.
Wir sehen uns in der moralischen Verpflichtung, weiterhin rund um die Uhr Ansprechpartner für Notfälle aus der gesamten Region zu bleiben und setzen uns deshalb mit aller Kraft für den Erhalt des Notdienstes ein. Dies erfordert ein komplexes Schichtsystem und hohe Bereitstellungskosten für Personal. Die gesetzlich verbindlich umzusetzende Notdienstgebühr ist dafür gedacht, den Notdienst kostendeckend zu gestalten, sowie Tierbesitzer davon abzuhalten, auch mit Kleinigkeiten den Notdienst zu frequentieren.
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