Herausgabe von Medikamenten für Kleintiere

Liebe Tierbesitzer:innen,

da wir immer wieder, mal mehr und mal weniger, damit konfrontiert werden, dass Tierbesitzer:innen „mal eben ein Medikament rausholen“ möchten, möchten wir dieses Anliegen hier einmal grundsätzlich erklären.

Ohne eine vorherige Untersuchung Ihres Tieres ist es uns untersagt Ihnen Medikamente, auch z.B. eine Wurmkur, mitzugeben und das auch, wenn die letzte Untersuchung schon sehr lange zurückliegt. Das Herausgeben von Medikamenten ohne vorherige Untersuchung des entsprechenden Tieres ist uns gesetzlich untersagt und im §12 in der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken beschrieben sowie im §43 des Arzneimittelgesetz.

Prophylaktische Medikamente, wie beispielsweise Floh-/Zeckenmittel oder Wurmkuren können Sie bei uns nur erhalten, wenn die letzte Vorstellung/Untersuchung des Tieres nicht länger als ein Jahr her ist.

In Fällen einer Dauermedikation ist die regelmäßige Untersuchung zum Wohle Ihres Tieres empfehlenswert – wird aber natürlich von Fall zu Fall individuell entschieden. Benötigt Ihr Vierbeiner beispielsweise ein Herzmedikament, so können wir es nur bis zur nächsten angeordneten Folgeuntersuchung herausgeben.

Sofern nicht anders mit uns vereinbart, können Sie ein Jahr lang die entsprechenden Medikamente/Rezepte bei uns abholen, ohne dass Sie Ihr Tier wieder neu vorstellen müssen. Ihr Tier sollte dann spätestens nach einem Jahr der letzten Untersuchung wieder vorgestellt werden. Einen Termin können Sie ganz einfach hier online vereinbaren.

Das ist eine klare Regelung, die wir bei uns in der Klinik befolgen und es auch keine Abweichungen/Ausnahmen gibt – egal an welcher Stelle gefragt wird.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!

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