FAQ zu Corona

FAQ

zum Thema SARS-CoV-2 und Haustiere
und die Maßnahmen in unserer Klinik

(Quelle: https://www.fli.de/de/home/ und World Small Animal Veterinary Association)  – Stand 04.11.2020

  • wenn möglich, kommen Sie mit Ihrem Tier allein in die Tierklinik. Verzichten Sie auf Begleitpersonen sowie ältere Personen und Kinder
  • kommen Sie bitte nur, wenn Sie gesund sind oder schicken eine andere Person mit einer Vollmacht sowie eine Kopie des Personalausweises
  • nach der Anmeldung bitten wir Sie im Auto zu warten bis wir Sie wieder in die Tierklinik bitten
  • Anmeldebögen werden je nach Möglichkeit im Wartebereich oder auf dem Parkplatz im Auto ausgefüllt. Diese können Sie auch auf dieser Homepage herunterladen und ausgefüllt uns per Email zusenden
  • Bitte desinfizieren Sie sich beim Eintreten sowie Verlassen der Tierklinik die Hände (Desinfektionsmittel haben wir für Sie bereitgestellt)
  • Tierbesitzer werden gebeten nicht länger als 15 Minuten in unseren Behandlungsräumen zu bleiben – unsere Mitarbeiter weisen Sie nach Ablauf der Zeit darauf hin
  • Bitte lassen Sie die Türen der Behandlungsräume von unseren Mitarbeitern öffnen und schließen. Vermeiden Sie, so gut es geht, Gegenstände in der Klinik zu berühren
  • Bei Unsicherheiten rufen Sie uns gerne an unter Tel: 04264-2240

Kleinere Veränderungen im Klinikalltag, an die wir uns ebenso gewöhnen mussten, wurden alle positiv angenommen (Stichwort Händedruck).

Bisher hat es tadellos funktioniert und auch dafür möchten wir uns bedanken – denn nur gemeinsam können wir die Versorgung Ihrer Haustiere dauerhaft und langfristig sicherstellen.

Bisher erwiesen sich Hunde, Katzen, Kaninchen, Goldhamster und Frettchen als empfänglich für SARS-CoV-2. Meerschweinchen ließen sich nicht mit dem Virus infizieren. Trotzdem gibt es bisher keine Hinweise darauf, dass Haustiere wie Hunde oder Katzen eine Rolle bei der Verbreitung von SARS-CoV-2 spielen (siehe auch Einschätzung des European Centre for Disease Control www.ecdc.europa.eu und der und der WHO www.who.int). Bei der Covid-19-Pandemie ist die Übertragung von Mensch zu Mensch ausschlaggebend für die Verbreitung. Der Kontakt gesunder Personen zu Haustieren muss nach den derzeitig verfügbaren Informationen aus Sicht des Friedrich-Loeffler-Instituts nicht eingeschränkt werden. Allerdings ist es als allgemeine Vorsichtsmaßnahme immer ratsam, grundlegende Prinzipien der Hygiene zu beachten, wenn man mit Tieren in Kontakt kommt (z. B. Hände gründlich mit Seife waschen).

Dies ist je nach Tierart nicht komplett auszuschließen. Allerdings bedeutet eine mögliche Infektion von Haustieren nicht automatisch, dass sich das Virus in den Tieren vermehren kann und von ihnen auch wieder ausgeschieden wird (mit z. B. Nasensekret, Hustenauswurf oder Kot). Mit SARS-CoV-2 infizierte Personen, insbesondere diejenigen mit Krankheitssymptomen, können große Virusmengen über Nase und Mund ausscheiden (Tröpfcheninfektion). Es ist davon auszugehen, dass ihre Umgebung entsprechend mit Virus belastet ist, auch bei Einhaltung von grundlegenden Hygieneregeln (in die Armbeuge niesen und husten, Hände waschen, Oberflächen reinigen). Daher sollten infizierte Personen gerade beim Kontakt zu ihren Haustieren besonders auf Hygiene achten, engen Kontakt möglichst vermeiden, die Tiere nicht anhusten oder anniesen und sich von den Tieren nicht durchs Gesicht lecken lassen.

Bisher gibt es keinen wissenschaftlich belegbaren Hinweis auf eine
epidemiologisch relevante Infektion von Hunden durch infizierte
Personen. Das Geschehen entwickelt sich allerdings dynamisch und wird
vom Friedrich-Loeffler-Institut intensiv beobachtet. Weltweit wurde das Virus bzw. dessen Erbmaterial nur vereinzelt bei Hunden nachgewiesen. Keiner der Hunde verstarb aufgrund einer Covid-19 Erkrankung.  Eine erste tierexperimentelle Studie aus China und die beiden Einzelfälle aus Hong Kong weisen auf eine geringe Empfänglichkeit von Hunden für SARS-CoV-2 hin.

Ja, dafür gibt es verschiedene Nachweise. Aus verschiedenen Ländern wurden positive Katzen, welche zum Teil Krankheitssymptome zeigten, gemeldet. Die Katzen hielten sich in Haushalten mit an Covid-19 erkrankten Personen auf und wurden wahrscheinlich von diesen Personen angesteckt. Aus dem Bronx Zoo in New York wurde zudem über den Nachweis von SARS-CoV-2 bei allen 8 Großkatzen (Tiger und Löwen) berichtet. Nur ein Tigerweibchen zeigte deutliche Krankheitssymptome (trockenen Husten), alle 8 Großkatzen erholten sich von der Infektion. Wahrscheinlich haben sich die Tiere bei ihren Tierpflegern angesteckt. Da Tiger und Löwen zu den Großkatzen gehören, ist dieser Bericht nicht sehr überraschend. Eine Studie aus China zeigt, dass sich Katzen und Frettchen experimentell mit SARS-CoV-2 infizieren lassen und das Virus unter den besonderen Versuchsbedingungen auch auf Artgenossen übertragen können. Die Studie aus China ist hier veröffentlicht: https://doi.org/10.1101/2020.03.30.015347. In einer weiteren Studie wurden insgesamt rund 140 Katzen aus der besonders von Covid-19 betroffenen Stadt Wuhan auf Antikörper gegen SARS-Cov-2 untersucht. Davon wurden 102 nach dem Ausbruch von Co-vid-19 beprobt, 11 davon hatten Antikörper gebildet, was auf eine durchgemachte Infektion schließen lässt. In einer italienischen Studie wurden Hunde und Katzen in Norditalien untersucht. Die Forscher stellten fest, dass zwischen drei und vier Prozent der Haustiere Antikörper gegen Sars-CoV-2 im Blut hatten. Die Studie ist hier veröffentlicht: https://doi.org/10.1101/2020.07.21.214346.

Auch das Friedrich-Loeffler-Institut wies in einer Studie nach, dass sich Frettchen infizieren lassen und SARS-Cov-2 unter Versuchsbedingungen an Artgenossen weitergeben können. Natürliche Infektionen wurden von Nerzen aus Nerzfarmen in den Niederlanden und Dänemark gemeldet, die sich wahrscheinlich über das betreuende Personal infizierten. Nerze sind mit Frettchen verwandt, sodass diese Fälle ebenfalls nicht überraschend sind. Aus den Niederlanden gibt es Hinweise, dass zwei Beschäftigte durch den Kontakt zu infizierten Nerzen selbst infiziert wurden. Bei der großen Anzahl empfänglicher Tiere und der entsprechend hohen Viruslast ist dies nicht auszuschließen. Die Studien und gemeldeten Fälle erlauben allerdings keine Rückschlüsse darauf, ob Heimtiere – Virusmengen ausscheiden, die für eine Infektion des Menschen ausreichen.  Ob solche Infektionen tatsächlich stattfinden können, muss weiter untersucht werden. Bisher gibt es keine Hinweise darauf, dass Haustiere Menschen angesteckt haben. Die Haltung von Katzen wurde nicht als Risikofaktor identifiziert.

Auch bei der SARS-CoV-Epidemie im Jahr 2003 kam es zu Infektionen bei Katzen, ohne dass dies für eine Weiterverbreitung relevant war. Diese Nachweise ändern daher derzeit die Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts nicht: Haustiere spielen nach dem jetzigen Kenntnisstand epidemiologisch keine Rolle bei der Verbreitung von SARS-CoV-2/Covid-19.

Eine Meldepflicht hilft dabei, die mögliche Rolle von gehaltenen Tieren* in der Corona-Pandemie besser zu verstehen, gegebenenfalls ihre Relevanz als Überträger besser einordnen zu können und weitere Informationen zu Ansteckungsszenarien zu gewinnen. Sie bündelt die gemeldeten Fälle und verschafft einen deutschlandweiten Überblick. Ein Vorhaben wie die Meldepflicht auf den Weg zu bringen, ist ein Prozess, dem eine fachliche Diskussion und Abstimmung vor-ausgeht. *gehaltene Tiere nach §2 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) ohne Forellen, Karpfen, Hummeln und Bienen.

Eine Meldepflicht ist eine Informationspflicht über den Nachweis der Infektion bei einem Tier. Es besteht aber keine Untersuchungspflicht. Im Falle eines positiven Ergebnisses muss das Labor oder der Tierarzt dies dem Veterinäramt mitteilen. Das Veterinäramt meldet den Fall an das Tierseuchennachrichtensystem (TSN). Es handelt sich also um eine reine Informationspflicht. Aus der Meldepflicht selbst ergeben sich keine Bekämpfungsmaßnahmen. Allerdings kann das Veterinäramt Maßnahmen wie Quarantäne anordnen. Zur Meldung verpflichtet sind die Leitungen der Veterinäruntersuchungsämter, der Tiergesundheits-ämter oder sonstiger öffentlicher oder privater Unter-suchungsstellen. Auch Tierärzte, die in Ausübung ihres Berufes die Krankheit feststellen, müssen positiv getestete Tiere melden, es sei denn, Probenmaterial von dem betroffenen Tier ist bei einer der genannten Stellen untersucht worden. Die Kosten für die Unter-suchung trägt üblicherweise die Tierbesitzerin / der Tierbesitzer. Wenn ein besonderes wissenschaftliches Interesse am Testergebnis besteht und ein Verdacht auf eine Infektion begründet ist, kann mit dem Veterinäramt über eine Übernahme der Kosten gesprochen werden.

Falls von einem mit SARS-CoV-2 infizierten Tierhalter eine Labortestung der eigenen empfänglichen Haustiere gewünscht wird, sollte dieser Test sowie die Probennahme beim zuständigen Veterinäramt angemeldet und durch eine dafür befugte und entsprechend geschützte Person vor Ort durchgeführt werden. Der Nachweis beim Tier folgt dem gleichen Testverfahren wie beim Menschen. Falls andere Tierhalter einen Test auf SARS-CoV-2 bei einem Tier durchführen lassen möchten, sollte dies ausschließlich nach Beratung durch den Tierarzt erfolgen. Falls das Tier untersucht werden soll, können Abstriche von der Rachen-, der Nasenschleimhaut oder – falls andere Proben nicht genommen werden können – Kot verwendet und mittels RT-PCR getestet werden. Eine Testung von Tieren ohne epidemiologischen Zusammenhang mit einer SARS-CoV-2 Infektion/COVID-19 wird vom Friedrich-Loeffler-Institut aber nicht befürwortet.

Falls ein positiv getestetes Tier nicht bereits in einem Haushalt mit Personen in Isolierung oder Quarantäne lebt oder der Tierbesitzer stationär aufgenommen werden musste, sollte das Tier für 14 Tage (analog zum Vorgehen bei Menschen) möglichst isoliert gehalten werden. Personen mit engem Kontakt zu dem Tier stellen Kontaktpersonen der Kategorie II dar. Mehr zum Kontaktpersonen-Management finden Sie auf der Webseite des Robert Koch-Instituts: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management.html

Haustiere wie Hunde und Katzen können und sollten im Haushalt verbleiben. Unbedingt beachtet werden sollten jedoch allgemeine Hygieneregeln wie Hände-waschen vor und nach Kontakt mit den Tieren und die Vermeidung von engem Kontakt zu den Tieren. Falls von einem mit SARS-CoV-2 infizierten Tierhalter eine Labortestung der eigenen empfänglichen Haustiere gewünscht wird, sollte dieser Test sowie die Probennahme beim zuständigen Veterinäramt angemeldet und durch eine dafür befugte und entsprechend geschützte Person vor Ort durchgeführt werden. Der Nachweis beim Tier folgt dem gleichen Testverfahren wie beim Menschen. Bestätigt infizierte Personen sollten den engen Kontakt zu ihren Haustieren möglichst vermeiden. Personen, die sich in Quarantäne oder häuslicher Isolation befinden, sollten nach Möglichkeit geeignete Personen außerhalb ihres Haushaltes um Unterstützung bei der Pflege der Tiere bitten oder darum mit den Hunden spazieren zu gehen („Gassigänger“, sie-he unten). Dies könnten Nachbarn oder Freunde sein, die die Person(en) in Quarantäne / häuslicher Isolation ggf. auch mit Lebensmitteln versorgen oder (in städtischen Regionen) professionelle Hundesitter. Es sollten nur junge, gesunde Personen als „Gassigänger“ tätig werden, je nach Charakter des Hundes Personen mit Hundekenntnissen. Im Einzelfall sollten pragmatische Lösungen gefunden werden, die das Wohl des Tieres so wenig wie möglich beeinträchtigen und die häusliche Isolation / Quarantäne bestmöglich wahren. Es sollte eine eigene Leine verwendet werden, möglichst nicht die des Hundehalters. Immer bedenken: nach dem „Ausführen des Hundes“ stets die Hände waschen! Ein Infektionsrisiko geht grundsätzlich nicht von dem Hund aus, sondern von den möglicherweise infizierten Besitzern / Besitzerinnen! Vor der Übergabe des Hundes sollten sich infizierte Besitzer / Besitzerinnen gründlich die Hände waschen. Katzen von Besitzerinnen / Besitzern in häuslicher Isolation, die die Wohnung oder das Haus normalerweise verlassen („Freigänger“), sollten nach Möglichkeit für die Dauer der Quarantäne im Haus gehalten werden. Katzen sollten zudem nicht zusammen mit anderen fremden Katzen (z. B. in einer Katzenpension) untergebracht werden.

Es besteht kein Grund dafür, Haustiere vorsorglich in Tierheimen abzugeben. Sollte ein Haustier positiv auf SARS-CoV-2 getestet werden, stellt dies keinen Grund dar, das Tier einzuschläfern. Hinweise zum Umgang mit empfänglichen Haustieren wie Katzen und Frettchen stellt das FLI in seinen entsprechenden Empfehlungen für den Umgang mit empfänglichen Haustieren zur Verfügung.

Sie sollten den Kontakt mit Haustieren und anderen Tieren während Ihrer Krankheit mit COVID-19 einschränken, bis mehr Informationen über das Virus bekannt sind lassen Sie im Fall der Erkrankung Ihre Tiere von anderen Familienmitgliedern/Freunden versorgen.

Wenn Sie Ihre Tiere selbst versorgen müssen waschen Sie sich vor und nach dem Umgang mit den Haustieren die Hände und tragen Sie eine Gesichtsmaske, vermeiden Sie den Kontakt mit Ihrem Haustier, einschließlich Streicheln, Kuscheln, Küssen oder Lecken und Teilen von Futter.

Derzeit gibt es keine Hinweise darauf, dass Haustiere eine Infektionsquelle für Menschen sein können. Fellkontaminationen mit frischen Sekretresten von COVID 19 erkrankten Personen könnten ggf. einen vektoriellen Übertrag auslösen.

Haustiere, die bei einer mit COVID-19 erkrankten Person leben sind in den meisten Fällen selbst nicht infiziert, sondern sie sind kontaminiert, d.h. sie tragen die Sekrete des infizierten Besitzers mit sich. Als Beispiel: Leckt ein Hund oder eine Katze an seinem an COVID-19 erkrankten Besitzer, dann kann vermutlich anschließend für eine gewisse Zeit Virusmaterial in der Mundhöhle des Tieres nachgewiesen werden. In diesem Fall sprechen wir von einer Kontamination. Ist ein Tier infiziert dann können in seinem Blut Antikörper gegen das entsprechende Virus, in unserem Fall SARS-CoV-2, nachgewiesen werden was bei einer Kontamination nicht gegeben ist.

Obwohl es keine Berichte über die Erkrankung von Haustieren oder anderen Tieren an COVID-19 gibt, sollten Sie den Kontakt mit fremden Tieren vermeiden und sich vor und nach dem Umgang mit Tieren immer die Hände waschen.

Die erhältlichen Impfstoffe gegen das Coronavirus bei Hunden sollen vor einer intestinalen Coronavirusinfektion schützen und sind NICHT zum Schutz vor Atemwegsinfektionen zugelassen. Es gibt absolut keinen Nachweis dafür, dass die Impfung von Hunden mit kommerziell erhältlichen Impfstoffen einen Kreuzschutz gegen die Infektion mit COVID-19 bietet, da es sich bei den intestinalen und respiratorischen Viren um deutlich unterschiedliche Varianten des Coronavirus handelt. Gegenwärtig sind auf keinem Markt Impfstoffe für die respiratorische Coronavirusinfektion des Hundes erhältlich.

Ja, es gibt Coronaviren bei verschiedenen Tierarten. Beispielsweise tritt bei Katzen die Feline Infektiöse Peritonitis (FIP) auf. Bei Schweinen wird die epizootische Virusdiarrhoe (engl. porcine epidemic diarrhea; PED) durch ein Coronavirus ausgelöst. Diese Erreger stellen für den Menschen keine Gefahr dar und sind klar von SARS-CoV-2 zu unterscheiden.

Molekularbiologische Untersuchungen des SARS-CoV-2-Erbmaterials (Sequenzanalysen) deuten darauf hin, dass eng verwandte Viren bei bestimmten Fledermäusen vorkommen. SARS-CoV-2 gehört zur so genannten Beta-Coronavirus-Gruppe. Die am nächsten verwandten Coronaviren sind das SARS-CoV (erstmals 2003 aufgetreten, auch hier sind Fledermäuse der bekannte Reservoirwirt), das MERS-CoV (Middle East Respiratory Syndrome Coronavirus, erstmals 2012 auf der arabischen Halbinsel nachgewiesen; natürliche Wirte sind Dromedare) und weitere Coronaviren von Fledermäusen. SARS-CoV, SARS-CoV-2 und MERS-CoV sind zwischen Tier und Mensch übertragbare Infektionserreger, die von ihnen hervorgerufenen Infektionen gehören somit zu den Zoonosen.

Ungeklärt ist, ob SARS-CoV-2 direkt von Fledermäusen auf Menschen übertragen wurde oder ein tierischer Zwischenwirt eine Rolle bei der frühen Übertragung auf den Menschen

gespielt hat. Einen Überblick liefert die Publikation „The proximal origin of SARS-CoV-2“ von Kristian G. Andersen et al. in Nature Medicine (https://doi.org/10.1038/s41591-020-0820-9).