Seit dem 1. Juli 2013 sind ein Sachkundenachweis für Hundehalter sowie die Anmeldung des Hundes in einem zentralen Register Pflicht.
Der Sachkundenachweis besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung. Mit der Prüfung wird getestet, ob der Hundehalter seinen Hund richtig einschätzen und richtig reagieren kann. Die Prüfungsbausteine für den Sachkundenachweis werden landesweit einheitlich sein. Die Prüfung muss von einem anerkannten Prüfer abgenommen werden.
Außerdem müssen Hundebesitzer ihre Tiere künftig in einem zentralen Register anmelden. Die Anmeldung des Hundes in der Gemeinde allein ist nicht ausreichend.
Über die Transpondernummer des Mikrochips können die Halterdaten dem Hund eindeutig zugeordnet werden. Mit Hilfe des landesweiten Registers soll eine Ermittlung des Hundehalters z. B. bei einem Beißvorfall in Zukunft schneller möglich sein.
Die Registrierung kann unter: „www.hunderegister-nds.de” oder telefonisch beim Hunderegister Niedersachsen unter 0441 / 39010400 möglich.
Das niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat auf ihrer Internetseite einige Dateien zur Beantwortung weiterer Fragen, Beispielfragen aus der theoretischen Prüfung sowie Literaturvorschläge zur Vorbereitung auf die Prüfung veröffentlicht: Vorbereitung auf die Prüfung